Im Interview mit Helen Deffner vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Von Gabriel Rücker
Nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine kommen viele Geflüchtete in Sachsen-Anhalt an, auch mit der großen Fluchtbewegung von 2015 und auch davor war Flucht und Asyl ein wichtiges Thema. Nicht immer haben Politik und Gesellschaft die Probleme und Bedürfnisse von Geflüchteten ernstgenommen und erkannt. Seit 1994 setzte sich unter anderem der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. für die Rechte von Geflüchteten und der Verbesserung ihrer Situation in ein. Auch ist der Flüchtlingsrat Mitglied bei der Auslandsgesellschaft und unterhält unter anderem eine Geschäftsstelle im einewelt haus in Magdeburg. Im Interview mit Helen Deffner wollen wir die Arbeit des Flüchtlingsrates etwas genauer vorstellen und zeigen, welche Themen aktuell wichtig sind. Natürlich wollten wir auch mit wissen, wie sich die aktuelle Lage von Geflüchteten darstellt und welche Lehren aus 2015 gezogen wurden. Helen Deffner ist hauptamtliche Mitarbeiterin beim Flüchtlingsrat und arbeitet dort in der Koordinierungsstelle für den “Runden Tisch für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus” und in der Fachstelle Flucht und Asyl. Dort macht sie hauptsächlich Verweisberatung, inhaltliche Arbeit zu besonderen Schutzbedarfen und Netzwerkarbeit. Vielen Dank für die Bereitschaft zu dem Interview.
Welche Aufgaben hat der Flüchtlingsrat? Wie setzt er diese um?
Der Flüchtlingsrat setzt sich für die Anerkennung der Rechte von Flüchtlingen und die Verbesserung ihrer Lebenssituation ein. Mit ihrer Arbeit fördern wir die öffentliche Unterstützung für die Menschenrechte von Geflüchteten. Die Arbeit des Flüchtlingsrats umfasst die Analyse der bundesdeutschen und Landes-Flüchtlingspolitik mit ihren Gesetzen und politischer Praxis. Dazu gehören die Asylpolitik und ihre Gesetze, das Bleiberecht, Unterbringung von Schutzsuchenden und ihr Zugang zu staatlichen Leistungen. Aber auch die gesellschaftliche Teilhabe, systematische Diskriminierung und Rassismus sind Themen Der Flüchtlingsrat hat aktuell fünf Projekte. Zu den drei Hauptprojekten gehören die Fachstelle für Flucht und Asyl, ein Beratungsprojekt für Menschen auf der Suche nach Ausbildung und Arbeit („Jobbrücke Plus“9 sowie ein Bleiberechtsprojekt („Right of Residence“), welches sich für die Selbstorganisation von Geflüchteten einsetzt.
Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. aus?
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt ist eng verbunden mit der Auslandsgesellschaft als Dachverband der Migrant*innenorganisationen, er ist Mitglied und unterhält eine Geschäftsstelle im Magdeburger einewelt Haus. Es gibt zwischen Auslandsgesellschaft und Flüchtlingsrat auch immer einen regelmäßigen Austausch über aktuelle Projekte und mögliche gemeinsame Kooperationen. Besonders eng arbeiten Flüchtlingsrat und Auslandsgesellschaft im Runden Tisch für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus zusammen.
Was sind für euch aktuell wichtige Themen?
Immer ein wichtiges Thema ist die Frage von Unterbringung und fairen Unterbringungsbedingungen für alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, grade auch aktuell mit der Kriegssituation in der Ukraine. Hier ist auch die Frage von Gewaltschutz in den Massenunterbringungen wichtig.
Gerade auch jetzt sind die aufenthaltsrechtlichen Bedingungen von Menschen, die vor Krieg fliehen wichtig, hier liegt der Fokus aktuell aber auch auf Geflüchteten aus anderen Regionen als der Ukraine. Dieser Fokus begründet sich daraus, dass Menschen aus der Ukraine zurecht große Solidarität in Deutschland erfahren, gleichzeitig aber Geflüchtete aus anderen Regionen hinten runterfallen. Diese verdienen aber genauso unsere Solidarität wie Menschen aus der Ukraine.
Welche Position vertritt der Flüchtlingsrat zum §24 Aufenthaltsgesetzt und zur Massenzustrom-Richtlinie?
Der Flüchtlingsrat hält den §24 AufenthG grundsätzlich für einen guten ersten Schritt, welcher dennoch einige problematische Implikationen hat. Es ist positiv, dass Geflüchtete nicht durch den langwierigen und problematischen Asylprozess müssen. Die Versorgung reicht hier bei weitem nicht aus. Wir fordern schon lange die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetztes, das bis vor kurzem auch für Menschen galt, die Aufenthalt nach §24 bekommen. Ein weiteres Problem ist, dass es sehr viele Menschen gibt, auf die der Paragraph nicht angewendet wird. Menschen und Gruppen aus anderen Herkunftsländern wird er nicht gewährt, obwohl diese genau die gleichen Berechtigungen dazu hätten. Die Diskussion und politische Debatte zu dem Thema wirken hierzu fast etwas absurd, da zum Beispiel die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie Jahre zu spät kommt und zu lange nicht umgesetzt wurde.
Welchen Unterschied gibt es zwischen dem §24 AufenthG und der Massenzustrom-Richtlinie?
Viele setzten den §24 und die Massenzustrom-Richtlinie gleich. Die Massenzustrom-Richtline ist eine Richtline der EU aus dem Jahr 2001, genauer die Richtline 2001/55/EG welche Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines sog. Massenzustroms von Flüchtlingen festlegt. Die Richtlinie bietet einen Mechanismus einer EU-weit koordinierten Aufnahme einer großen Zahl von Flüchtlingen jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin-Systems. Zuständig dafür, einen Massenzustrom festzustellen, ist der Rat der Europäischen Union. Diese wurde nun erstmalig aktiviert. Der §24 AufenthG ist nun die Umsetzung dieser im deutschen Recht. Somit ist er die Rechtsfolge der Massenzustrom-Richtlinie in Deutschland.
Welche Chance bietet aus eurer Sicht der §24 AufenthG?
Die große Chance des §24 ist, dass er eine schnelle Versorgung der Geflüchteten ermöglicht und kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen werden muss Ein Asylverfahren hat sehr viele Hürden und ist in seiner Umsetzung sehr problematisch. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sind oft stark traumatisiert und werden im Asylverfahren nicht selten retraumatisiert. Hier ist der §24 ein richtiger erster Schritt, bietet aber keine grundsätzliche Lösung. Die Leistungen müssen verbessert werden für alle Geflüchteten.
Wie stellt sich die Informationslage über die Anwendung des §24 für euch dar? Werden Geflüchtete ausreichend informiert?
Die Anwendung des §24 führt momentan zu viel Verwirrung und Überforderung bei den Beratungsstellen und den Behörden. Vor allem die Ausländerbehörde steht immer wieder in der Kritik, sie sind personell unterbesetzt und es kommt zu langen Wartezeiten. Das führt dazu, dass die Ausländerbehörden ihrem Beratungsauftrag nicht nachkommen können. Teilweise werden Schutzbedürftige dadurch auch falsch beraten oder in die Asylverfahren gedrängt. Einige Gruppen fallen auch durch das Netz, wie zum Beispiel internationale Studierende. Hier ist die Politik gefragt, Lösungen zu finden und schnell zu handeln.
Wenn ihr die Lage von Flüchtenden 2015 und heute vergleicht, was hat sich verändert?
Die Fluchtbewegung 2015 hat sich lange klar abgezeichnet und war vorhersehbarer, und obwohl sich auch der Krieg in der Ukraine länger angedeutet hat, war schwer mit einem tatsächlichen Angriff zu rechnen. Aber 2015 wurden die Anzeichen nicht von der Politik erkannt und Vorbereitungen wurden trotz besserer Planbarkeit nicht getroffen. Heute gibt es zwar noch die Strukturen, die nach 2015 aufgebaut wurden, auf die zurückgegriffen werden kann, aber diese wurden sehr stark wieder zurückgebaut, sodass es eine Zeit braucht diese wieder voll nutzen zu können. Die Politik hat den Fehler gemacht, dass nicht perspektivisch und vorausschauend gedacht wurde. Der größte, markanteste, aber auch schlimmste Unterschied ist, dass in “gute” und “schlechte” Geflüchtete unterschieden wird. Das heißt, es gibt einen großen politischen Willen bei Geflüchteten aus der Ukraine, aber Geflüchtete aus anderen Regionen fallen weiter hinten runter. Es zeigt dennoch was möglich ist, wenn der Wille da ist. Die Zivilgesellschaft zeigt damals wie heute große Solidarität und federt ab, was staatlich nicht passiert. Aber auch diese Leistungsfähigkeit ist nicht unendlich und kann auch nicht alles tragen.
Wie ist die Situation der Flüchtenden heute? Gibt es Unterschiede zwischen Flüchtenden aus der Ukraine und Flüchtenden aus anderen Regionen?
Es gibt wie schon erwähnt eine große Solidarität für die Flüchtenden aus der Ukraine, viele Menschen haben private Hilfen angeboten. Diese sind jetzt aber auch erschöpft, jetzt muss der Staat langfristige Lösungen bieten. Diese Solidarität gilt aber bei weitem nicht allen Geflüchteten. Die Wurzel des Problems ist Rassismus. 2015 entstand ein Bild, dass nur junge gesunde Männer fliehen, die nicht in ihren Heimatländern kämpfen wollen. Dieses Bild entspricht aber bei weitem nicht der Realität, fast die Hälfte der Flüchtenden 2015 waren Frauen. Außerdem sind die Fluchtwege aus zum Beispiel Afrika oder dem Nahen Osten deutlich gefährlicher. Schließlich sind die Grenzen aus der Ukraine offen, Menschen dürfen sogar umsonst mit der Bahn fahren. Die meisten Männer werden aber, wenn sie aus der Ukraine ausreisen wollen, an der Grenze abgefangen und dürfen nicht ihr Land verlassen, weil sie ins Militär eingezogen werden. , Hier sollte aber auch deutlich gesagt werden, nach der Menschenrechtskonvention darf niemand zum Kämpfen gezwungen werden, jeder hat ein Recht zu desertieren. Zusammengefasst ist das mediale Bild ein anderes, die Einteilung in “gute” und “schlechte” Fliehende hat hier eine klare rassistische und sexistische Ursache. Es gibt Gruppen, die es besonders schwer haben, zum Beispiel queere Geflüchtete. Für die besonderen Schutzbedürfnisse dieser Gruppe gibt es kaum Bewusstsein in den Behörden. Hier gibt es aber auch vereinzelt gute zivilgesellschaftliche Angebote. Die Lage von Trans*-Menschen ist hier besonders kritisch, da vor allem oft Transfrauen aus der Ukraine aufgrund ihres Personenstandes nicht aus dem Land fliehen können. Auch sehr schwierig ist es für Rom*nja, die aus der Ukraine fliehen, aber in staatlichen Institutionen und von Unterstützer*innen dort und hier krasse Diskriminierungserfahrungen machen, oder Menschen, die keine Pässe oder andere Ausweisdokumente dabei haben.
Welche unterschiedlichen Herausforderungen gab es 2015 und heute?
Die aktuell größte Herausforderung ist, dass viel durch privates und zivilgesellschaftliches Engagement abgefedert wird. Dies wird geringer werden, hier muss abgefangen werden was dort wegbrechen wird. Auch eine Herausforderung ist Diskriminierung gegen als russisch gelesene Menschen ist, die vor allem kriegspolitisch motiviert ist. Hier hat die Auslandsgesellschaft einen guten Blick für und gute Erfahrungen gesammelt. Ganz wichtig ist, Menschen, die fliehen vor der Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt zu schützen. Hier muss sich in Erinnerung gerufen werden, dass die Menschen potentiell traumatisiert sind, und Zeit brauchen sich in der neuen Situation zurechtzufinden und sich neu zu sortieren. Vor allem wichtig ist es, nicht die Menschen aus dem Blick zu verlieren, die auch aus anderen Regionen fliehen, sie verdienen genauso unseren Schutz.
Welche Perspektive habt ihr für die Zukunft? Wo gibt es noch Handlungsbedarf?
Der Flüchtlingsrat fordert seit langem die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz. Hier braucht es Regelungen, die eine ausreichende, angemessene und menschenwürdige Versorgung gewährleisten. Auch wichtig ist die Abschaffung von Massenunterkünften und Lagern, hier müssen neue Konzepte der Unterbringung her. Zentral wichtig ist, dass stattliche Strukturen nachhaltig und perspektivisch gedacht werden, um auf kommende Fluchtbewegungen vorbereitet zu sein. Hierzu muss auch die langfristige Förderung öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Träger ausgebaut werden.