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Keine Staatsbürgerschaft, kein Wahlrecht

Mitstimmen

Menschen ohne deutschen Pass haben bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt keine Stimme. Was denken darüber Zugewanderte, die schon lange hier leben? Und: Reicht das Wahlrecht überhaupt aus? Wer eigene Themen setzt, nimmt auch Einfluss auf Politik und Parteien. Die Fachstelle für EU-Migration EUmigra kämpft für diesen Einfluss. Denn es gibt einen gravierenden Nachholbedarf für die Unterstützung von Unionsbürger:innen in Sachsen-Anhalt. Und: Dazu haben sich die Parteien positioniert.

 

Von Monika Lukic


5%. So viele Stimmen braucht es, um als Partei in den Landtag zu ziehen. Das sind 0,2 Prozentpunkte weniger als es Mitbürger:innen gibt, die an der Landtagswahl am 6. Juni nicht teilnehmen dürfen, weil sie juristisch als ausländisch gelten. Wahlberechtigt ist jede volljährige Person mit deutschem Pass, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Es spielt keine Rolle, ob wir in Deutschland geboren sind, hier leben, arbeiten und Steuern bezahlen. Das Landtags- und Bundestags-Wahlrecht ist gesetzlich an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft. 

 

Diese Gesetzordnung stößt oft auf Kritik. Es wird als ungerecht erachtet, Menschen kein Wahlrecht zuzubilligen, die seit langer Zeit in Deutschland leben und arbeiten. Dennoch: Um am 06. Juni in die Wahlkabine gehen zu können oder sich selbst wählen zu lassen, müssen sich Zugewanderte einbürgern. 

 

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Raus fällt, wer zum Beispiel geduldet ist und wessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist oder wer kein eigenes Einkommen vorweisen kann. Zur Einbürgerung muss ein Einbürgerungstest bestanden werden. Dadurch werden die Kenntnisse zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland nachgewiesen. Jedoch müssen Menschen, die von außerhalb der EU kommen, durch die Einbürgerung mit einer Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit rechnen, was in manchen Situationen zu Komplikationen führen kann - beispielsweise durch Nachteile bei der Ein- und Ausreise in den Heimatstaat und im Erbrecht. Bei Unionsbürger:innen wird seit 2004 nicht mehr verlangt, dass sie vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn der andere EU-Mitgliedsstaat im Gegenzug bei Einbürgerungen von Deutschen ebenso verfährt. Sie dürfen zudem an der Kommunalwahl teilnehmen. Andere Mitgliedsländer der Europäischen Union erlauben dies auch Drittstaats-angehörigen. So gilt zum Beispiel in Schweden, dass Drittstaatsangehörige wahl-berechtigt sind, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren legal und ununterbrochen in Schweden aufhalten. In Spanien muss ein wechsel-seitiger Vertrag mit dem Herkunftsland vorliegen, um an den Gemeindewahlen mitbestimmen zu dürfen. 

 

Solche Versuche gab es 2017 auch in Deutschland: Ge-stritten wurde über eine Änderung in der Landesverfassung, die Drittstaats-angehörigen erlauben würde, an Kommunalwahlen in Nord-rhein-Westfalen teilzunehmen. Unter der Bedingung, dass ihr ständiger Wohnsitz in Deutschland ist. 

Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, aus Angst, dass solche Maßnahmen es autoritären Staaten er-möglichen würde, politisch Einfluss auszuüben. Ähnlich wird gegen die doppelte Staatsbürgerschaft argumentiert. Die Angst vor Machtverlust ist mit den Fragen verbunden, wie viele Zugewanderte sich zusätzlich einbürgern lassen würden und inwiefern das die Politik verändern würde. Weicht das Prinzip der demokratischen Partizipation und Repräsentanz hier nicht der Angst vor der Gefährdung der Demokratie? 

 

Grundsätzlich ist die doppelte Staatsbürgerschaft für Menschen aus Drittstaaten in Deutschland untersagt. Allerdings wird sie in einigen Fällen zugelassen. Laut Daten aus dem Mikrozenus 2019 besitzen neben der deutschen, zum Beispiel 252 000 Menschen ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit, 245 000 die Russische und 71 000 die US-Amerikanische. Während Befürworter:innen die integrative Wirkung einer Gesetzesänderung willkommen heißen würden, zweifeln Gegner:innen bei Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft an der Loyalität zu Deutschland. Gegenwärtig sind keine Gesetzesänderungen in Sicht, um Menschen ohne deutschen Pass mehr politische Partizipation zu ermöglichen.